Sektoraler Heilpraktiker

Was bedeutet das für Sie?

Es ist seit 2009 bundesweit möglich, mit einer gegenständlich beschränkten (sektoralen) Heilpraktikererlaubnis die Physiotherapie als eigenständigen und abgrenzbaren Heilberuf auszuüben. Ohne Zuweisung durch einen Arzt oder (allgemeinen) Heilpraktiker. Das gilt derzeit nur in der Bundesrepublik Deutschland. Zu Beantragen bei der jeweils für Heilpraktiker zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung.

Diese Prüfung habe ich am 2.10.2012 beim Gesundheitsamt Tübingen bestanden.

Vorteil für Sie:
• Sie können ohne ärztliche Verordnung von mir behandelt werden
• Haben Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen, können Sie die Behandlung bei mir mit Ihrer Zusatzversicherung abrechnen.
• Privatpatienten können direkt von mir behandelt werden und mit ihrer privaten Krankenkasse abrechnen
• Sie können privat mein Wissen und Können im Bereich der Physiotherapie nutzen und haben den Vorteil, dass ich für Sie ein individuelles Therapiekonzept erstellen kann, das zur Linderung/ Verbesserung/Aufhebung Ihres Problems beitragen kann.
• Nutzen Sie meine Therapieanwendungen mit einer Mischung au Kairos Methode,Manuelle Therapie, Bewegungstherapie, Physiotherapie

Fühlen Sie sich wohl!

 

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